AGB

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

  1. Vertrag

Allgemein

1.1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Bestellung / Miete / Anmeldung direkt durch uns, kommt zwischen Ihnen und DIVEWORLD GERETSRIED ein Vertrag zustande.

1.2. Vertragsabschluss Miete

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Reservierung / Miete direkt durch uns, kommt zwischen Ihnen und DIVEWORLD GERETSRIED ein Vertrag zustande und Sie akzeptieren unsere Mietbestimmungen:

  • Die Miete wird pro Tag verrechnet und muss im Voraus bezahlt werden. Ein Miettag dauert 24h.
  • Die Wochenendmiete dauert von Freitag, 17:50 Uhr bis Dienstag, 17:30 Uhr.
  • Die Rückgabe muss bis spätestens 17:30 Uhr des vereinbarten Rückgabetages erfolgen!
  • Verspätete Rückgabe der Ausrüstung wird gemäß Preisliste nachverrechnet!
  • Der Mieter verpflichtet sich, genau jene Mietartikel zu retournieren, welche er auch bezogen hat (gilt auch bei Kursen).
  • Die Ausrüstung muss in sauberem und trockenem Zustand zurückgebracht werden.
  • Defekte müssen sofort gemeldet werden!
  • Für Tauchartikel, die in nassem oder schmutzigem Zustand zurückgebracht werden, wird ein Mehraufwand von € 50,– verrechnet.
  • Defekte, die nicht durch normale Abnützung entstehen, werden dem Mieter entsprechend in Rechnung gestellt.
  • Bei Verlust oder Diebstahl der gemieteten Artikel haftet der Mieter für den Neupreis des Materials vollumfänglich.
  • Die Benutzung der gemieteten Artikel geschieht in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. DIVEWORLD GERETSRIED und die Hersteller übernehmen keine Haftung für Schäden des Benutzers sowie an Drittpersonen oder Gegenständen.
  • Eine Diebstahlversicherung ist Sache des Mieters.
  • Nur durch Vorlage eines Brevets können Jacket, Atemregler, Tauchcomputer und gefüllte Druckluftflaschen an den Mieter übergeben werden.

Reisen

1.2. Vertragsabschluss

Anmeldungen für Gruppen- und Individual-Reisen müssen möglichst frühzeitig erfolgen. Der Reisevertrag wird für den Reiseteilnehmer mit der mündlichen und/oder schriftlichen Anmeldung, in jedem Fall erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich. Mit der Anmeldung werden unsere Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Hinweise anerkannt. Die buchende Person haftet solidarisch (insbesondere für die Bezahlung der offenen Rechnungen) für die weiteren von ihm angemeldeten Teilnehmer.

1.3. Vermittler

Handelt DIVEWORLD GERETSRIED lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchungen von Pauschalarrangements und Einzelleistungen anderer Veranstalter über DIVEWORLD GERETSRIED), schließen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Vertragsbestimmungen. DIVEWORLD GERETSRIED ist in solchen Fällen somit nicht Ihre Vertragspartei.

1.4. Leistungsbeginn/-dauer

Die Reise beginnt und endet mit den im Programm angegebenen Leistungen und Terminen und gilt in der Regel erst ab dem Flughafen München. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in der Bestätigung. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Änderungen durch Sie während der Reise sind ohne die Zustimmung von DIVEWORLD GERETSRIED unzulässig und beenden automatisch das bestehende Vertragsverhältnis. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorenthalten. Die entsprechenden Flug- und Abfahrtszeiten werden mit den Reiseunterlagen, spätestens aber 10 Tage vor dem Abreisetermin, schriftlich bekannt gegeben und müssen vom Reiseteilnehmer zwingend kontrolliert werden. Flugscheine, Fahrausweise usw. gelten nur für die darin angegebenen Reisetage und Reisezeiten und müssen bis zum Schluß der Reise aufbewahrt werden.

  1. Preise

Allgemein

2.1. Preise

Unsere Preise berechnen sich in EURO. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.

Reisen

2.1. Preise

Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person und in EURO. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Bei Reisen mit Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugdatum bezogen kalkuliert. Sofern Ihre Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit des Kataloges hinausgeht, gelten die ausgeschriebenen Preise für max. 1 Woche. Danach gelangen die Preise der folgenden Saison zur Anwendung.

2.2. Nebenkosten

Nebenkosten wie Lande-, Flughafen-, Ein- und Ausschiffungs-, Visa-Gebühren, Kurtaxen, Transferkosten usw. sind im Preis nur inbegriffen, wenn diese ausdrücklich im Programm aufgeführt sind. Andernfalls sind sie an Ort und Stelle von den Reisenden zu bezahlen. Auslagen für Nebenleistungen, wie Besorgung von Visa etc. Telefon-, Telex-, Telefax- und Telegramm-Gebühren, gehen zu Lasten des Reisenden.

2.3. Bearbeitung und Reservierung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir gemäß den Richtlinien des Deutscchen Reisebüroverbandes neben den in der Preisliste erwähnten Beträgen zusätzlich Kostenanteile für Reservierung und Bearbeitung erheben können. Zudem erheben wir bei kommissionslosen Tickets, welche nicht in einem Pauschalarrangement eingerechnet sind (Zusatz-Flug oder Nur-Flug) folgende Bearbeitungsspesen: EU 50,– bei Europa-Flügen und EU 100,– bei Interkontinental-Flügen.

2.4. «Nur Landarrangement»-Gebühr

Sofern Sie bei uns nur die Landleistung buchen (ohne Flug ab/bis München), erheben wir eine Gebühr von mindestens EU 80,– pro Auftrag.

2.5. Preisänderungen

Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Leistungsträger (Transportmittel oder Hotels: z. B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuererhöhung oder plausibel erklärbaren Druckfehlern, können wir die Preise erhöhen. Preiserhöhungen berechnen wir aufgrund der uns tatsächlich entstehenden Mehrkosten. Beträgt die Preiserhöhung des Gesamtarrangements mehr als 10 Prozent, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Zahlungsbedingungen

Allgemein

3.1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen, außer es wurde auf der Rechnung etwas anderes vereinbart. Werden die Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, wird mittels 1. Mahnung (Kostenfrei), 2. Mahnung (EU 5,– Mahnspesen) und 3. Mahnung (EU 10,– Mahnspesen) an die Zahlung erinnert.

Reisen

3.2. Zahlungsbedingungen

Bei Reisen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung je nach Angebot zu leisten. Die Restzahlung hat bis 45 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Erfolgt Ihre Zahlung nicht rechtzeitig an uns, so sind wir berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern und Ihnen sämtliche entstandenen Kosten zu verrechnen. Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag per Ausstellungsdatum dieser Tickets fällig.

  1. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

Allgemein

Reisen

4.1. Bis 31 Tage vor Reiseantritt

Bei Stornierungen, Umbuchungen oder Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) bis 31 Tage vor Reiseantritt bezahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr von EU 150,– pro Person, maximal jedoch EU 250,– pro Auftrag, ausgenommen spezielle Stornobedingungen, welche in der Bestätigung erwähnt sind. Bitte beachten Sie hierzu auch die Punkte 4.3 bis 4.7. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch die obligatorische Stornierungskosten-Versicherung nicht gedeckt. Stornierungen und Umbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

4.2. Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt

Für Stornierungen oder Umbuchungen weniger als 31 Tage vor Reiseantritt gilt folgende Regelung:

  • 30 bis 15 Tage vor Abreise 30%
  • 14 bis 09 Tage vor Abreise 50%
  • 08 bis 04 Tage vor Abreise 80%
  • 03 bis 00 Tage vor Abreise 100%
    + Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 4.2.

4.3. Stornierungsbedingungen bei Tauchkreuzfahrten

Bei Stornierungen einer festen Anmeldung bezahlen Sie, nebst einer Bearbeitungsgebühr von EU 200,–, folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:

  • bis 91 Tage vor Reisebeginn 20%
  • 90 bis 60 Tage vor Reisebeginn 50%
  • ab dem 59. Tag vor Reisebeginn 100%

4.4. Stornierungsbedingungen bei Pauschalreisen mit Linienflügen

Linienflugtickets müssen je nach Airline und Tarifart sofort nach Buchung ausgestellt werden und unterliegen teilweise sehr strengen Stornierungs-/Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% betragen können. Im Falle einer Stornierung/Änderung werden die effektiven Kosten weiterbelastet.

4.5. Stornierungsbedingungen bei Gruppenreisen

Bei Stornierung einer festen Anmeldung für eine Gruppenreise bezahlen Sie, nebst einer Bearbeitungsgebühr von EU 200.–, die Kosten in Prozenten des Arrangementpreises gemäß der Ausschreibung und schriftlichen Bestätigung.

Events

4.6. Bis 31 Tage vor Reiseantritt

Bei Stornierungen, Umbuchungen oder Änderungen (Namensänderungen, Umbuchung der Unterkunft etc.) von bis zu 31 Tage vor Reiseantritt erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EU 50,– pro Person. Stornierungen und Umbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

4.7. Weniger als 31 Tage vor Reiseantritt

Für Stornierungen oder Umbuchungen von weniger als 31 Tage vor Reiseantritt gelten folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:

  • 100%
    + Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 4.2.

Tauchschulung

4.8. Kursabsage / -Verschiebung

Für Stornierungen von weniger als 3 Tage vor Kursbeginn gelten folgende Kosten in Prozenten des Kurspreises:

  • 100%

Bei rechtzeitiger Benachrichtigung ist eine Bearbeitungsgebühr von EU 50,– geschuldet. Bei Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr EU 50,–in Rechnung gestellt.

  1. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise / Aktivität durch DIVEWORLD GERETSRIED

Reisen / Aktivitäten

5.1. Minimalbeteiligungen

Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise maßgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist DIVEWORLD GERETSRIED berechtigt, diese bis spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.2. Unvorhergesehene Umstände

DIVEWORLD GERETSRIED behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmitteltyp, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist DIVEWORLD GERETSRIED auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen wie z. B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören auch verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. DIVEWORLD GERETSRIED ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Kann eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur verändert resp. teilweise erbracht werden, so sind wir um eine Ersatzlösung bemüht. Für eine nicht erbrachte Leistung, welche einen objektiven Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarung bedeutet, gewähren wir wenn möglich eine Rückvergütung. Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, haften wir nicht. Wir behalten uns vor, unvermeidbare Mehrkosten, von denen wir beim Abschluss des Reisevertrages keine Kenntnisse hatten, dem Teilnehmer weiter zu belasten..

Tauchschulung

5.3. Kursabsage / -verschiebung (durch DIVEWORLD GERETSRIED)

Wird der Kurs von DIVEWORLD GERETSRIED abgesagt wird der gesamte Kurspreis vollständig zurückerstattet. Wird der Kurs von DIVEWORLD GERETSRIED verschoben kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

  1. Vorzeitiger Abbruch durch Sie

Reisen / Aktivitäten

6.1. Abbruch der Reise / Aktivität

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen, kann Ihnen DIVEWORLD GERETSRIED die Kosten für unbenutzte Leistungen nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung wird Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.

Tauchschulung

6.2. Abbruch des Kurses

Das komplette Kursgeld kann nicht zurückerstattet werden, resp. verfällt.

6.3. Unabgemeldete Abwesenheit

Bei Standardkursen gemäß unserem Programm werden EU 50,- für vergeblich aufgebotenen Staff und/oder gerichtete Tauchausrüstung in Rechnung gestellt.

6.4. Angemeldete Abwesenheit

Bei einer angekündigten Abwesenheit gelten die Kosten gemäß Nachhollektion.

  1. Nicht eingelöste Zusatzleistungen

Angefangene Zusatzleistungen wie z. B. Tauchpakete werden nicht zurückerstattet. Nicht eingelöste Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, sofern der ungebrauchte Voucher zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Leistungsträgers an uns retourniert wird und uns die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.

  1. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen / Tauchdokumente

8.1. Reisedokumente

Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Wir informieren Sie über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über eventuelle gesundheitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle Impfungen. Für die meisten von uns angebotenen Reiseziele sind keine Impfungen vorgeschrieben. Deutsche Bürger benötigen für die meisten von uns ausgeschriebenen Reisen kein Visum; Ausnahmen sind in den einzelnen Katalogen oder Preislisten speziell erwähnt. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

8.2. Verantwortung

DIVEWORLD GERETSRIED kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visas. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie alleine verantwortlich.

8.3. Tauchdokumente

Jeder Taucher muss im Besitz eines gültigen Freiwassertauchbrevets (mitnehmen) sein und ein Logbuch (mitnehmen) führen. Er muss vor Antritt der Reise gesund und tauchtauglich sein. Das ärztliche Attest (mitnehmen) darf nicht älter als 1 Jahr alt sein. Die Formulare betreffend Haftungsbefreiung und Tiefenlimit bei Gruppenreisen müssen vor Abreise vom Reiseteilnehmer ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bei Individual-Tauchreisen gelten diesbezüglichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Zustand und die Vollständigkeit der persönlichen Tauchausrüstung inkl. Reparaturset muss vor Reisebeginn sorgfältig und fachmännisch überprüft werden.

  1. Flug – Rückbestätigung

Falls im Reiseprogramm nichts anderes erwähnt, sind Sie verpflichtet, 48 Stunden vor Ihrem Rückflug, bei der in Ihren Reiseunterlagen aufgeführten Stelle die Rückflugzeiten rückzubestätigen.

  1. «No – show»

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. Verpassen Sie den Rückflug/Anschlussflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug/Anschlussflug buchen. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen.

  1. Elektronische Flugtickets/E-Ticket

Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das sogenannte E-Ticket. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-In aus.

  1. Beanstandungen

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches Ihnen diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Dies ist eine zwingend notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht außerdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Ihre Beanstandungen und eventuelle Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich geltend machen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

  1. Haftung

13.1. Einzelleistung/Baukastenreisen

Wir sind Vermittler zwischen Ihnen und den im Katalog bzw. Ausschreibung erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung dieser Leistungen nicht einstehen. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Außerdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen. Für die Richtigkeit der publizierten Streckenpläne können wir keine Gewähr übernehmen.

13.2. Ausschluss und Begrenzung

Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist), oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. In allen anderen Fällen der Benützung von Transportunternehmen (Flugzeug, Bahn, Schiff usw.), gilt die Haftung des Leistungsträgers.

13.3. Verspätungen und Stornierungen

Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden, wie z.B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten usw. übernehmen. Ebenso sind bei Stornierungen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.

13.4 Informationen zu Flugreisen

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens und / oder soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet.
Die Inhalte der beiden Abkommen (Montrealer Übereinkommen und Warschauer Abkommen) ersehen Sie im Internet.

13.5. Sportmöglichkeiten

In vielen der ausgewählten Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag der ausgewählten Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in den Katalogen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

13.6. Lokal gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge und Besichtigungen etc. zu buchen. Ihre Reiseleitung oder die lokale Vertretung vor Ort vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote und nimmt auch Ihre Buchung dafür vor. Beachten Sie, dass DIVEWORLD GERETSRIED hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschließlich deren Bestimmungen. DIVEWORLD GERETSRIED kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen etc., die Sie am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

  1. Garantie

Auf allen von uns verkauften Artikel gelten die üblichen Garantiefristen von 2 Jahren, außer die Hersteller geben etwas anderes vor bzw. es wurde etwas anderes vereinbart.

    15. Versicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Tauchversicherung ist obligatorisch.

DIVEWORLD GERETSRIED möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr gemäß Ziffer 4.1 sowie die Versicherungsprämie durch den obligatorischen Versicherungsschutz nicht gedeckt sind. Diese Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.

Stand September 2020